Blinker A1 Originalzustand ?

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Blinker A1 Originalzustand ?

Beitrag von Archiv »

Hallo Leute,
mein A1 (ein Däne aus 1967) hat im Armaturentafel einen Wahlschalter für die Blinker wie im Traktor... :S Funktioniert alles, auch die Warnblinkanlage (extra Zugschalter mit Kontrolle). Das sieht alles aus wie von einem Vorbesitzer nachgerüstet, ich glaube nicht das es im Auslieferungszustand so aussah.
Weiß vielleicht jemand wie es ursprünglich war?
Ich würde gerne auf einen Hebelschalter an der Lenksäule umrüsten, welcher Blinkerschalter wäre der richtige und woher bekomme ich den und das Kabel dazu ?? Kabel selber bauen wäre evtl. kein Problem wenn ich die Spezifikation vom Stecker hätte...
Grüße aus Thüringen
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Re: Blinker A1 Originalzustand ?

Beitrag von Archiv »

Ich bin mir in Bezug auf die Dänen nicht sicher, da ich in Dänemark bisher nur einen M151 A1 zu Gesicht bekommen habe und mehr geschnackt als geschaut habe. Ich glaube aber nicht, dass die dänische Armee den Kabelbaum umgebaut hat, zumal der A1 ja bereits "ab Werk" über einen Blinker verfügt - im Gegensatz zum Vorgänger.

Die Belegungen der Kabel für den A1 findest Du im TM -20. Blinkerschalter für den A1 findet man bei ebay und einigen Händlern. Die Stecker/Buchsen sind auch noch erhältlich. Die Frage ist nur, wie "verbastelt" ist Dein Kabelbaum.

Ggf. könnte ich bei einem Angehörigen der dänischen Armee, der einen A1 der dänischen Armee sein Eigen nennt und zu dem ich Kontakt habe, mal "anfunken". Hast Du bitte mal Bilder?
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Re: Blinker A1 Originalzustand ?

Beitrag von Archiv »

Hallo,
man findet für den Blinker zwei verschiedene Schaltertypen, wobei unklar ist welcher da original drin war ?(
Über den verbastelten Zustand schweigen wir lieber... Fehlersuche ist immer eine Herausforderung- aber ich hab´s ja so gewollt ;)
Hab schon eineiges wieder in Originalzustand versetzen können, alles geht aber nicht.
Hab z.B. eine umgebaute AHK mit Kugelkopf und Konverter auf 12V, ist zwar nicht original aber sehr nützlich.
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Re: Blinker A1 Originalzustand ?

Beitrag von Archiv »

Blinkerkontrolle
Hallo Leute,

Hab mich am Wochenende endlich mal drüber gemacht und die Originalen Blinkerschalter, Blinkgeber und den zugehörigen Kabelsatz eingebaut, so wie es sich gehört. :thumbsup:

Nun besteht die Frage: wie ist das bei euch mit der Blinkerkontrolle gelöst???

Beim Originalschalter ist diese für den Mutt ja eingebaut aber wie ist das mit dem Anhänger?
Lt. TÜV ist diese aber zwingend vorgeschrieben.

Scheinbar hat das bis dato bei meinem noch keiner richtig geprüft, ging nämlich davor auch nicht für den Anhänger, war nur das Lämpchen verbaut und die Kabels gingen irgendwo hin...

Bei deutschem Blinkgeber gibt es dafür die Anschlüsse C für "Motorwagen" und C2 für den ersten Anhänger usw...

Ansonsten besteht noch die Möglichkeit der Kabelverfolgung (äußerst schwierig...) oder mit der Verlegung von zwei neuen Adern nach hinten...

Oder besteht diese Pflicht erst ab einem bestimmten Zulassungsdatum? ?(
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Re: Blinker A1 Originalzustand ?

Beitrag von Archiv »

Ich weiß jetzt nicht wofür Du zwei Adern nach hinten neu verlegen möchtest. Die Kontrolle soll ja die Funktion der Blinker am Anhänger prüfen, d.h. wenn eine Glühlampe ausfällt muß das dem Fahrer irgendwie bekannt gegeben werden. Dafür ist nicht unbedingt eine extra Kontrollleuchte nötig. Es wäre auch möglich daß die Blinkkontrolle schneller blinkt. Es wäre theoretisch nicht mal eine Kontrollleuchte nötig, man könnte auch eine akustische Kontrolle realisieren.
Die Frage bei Dir ist jetzt inwieweit der TÜV das überprüft...
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Re: Blinker A1 Originalzustand ?

Beitrag von Archiv »

Zur Erklärung: Bei der einfachen Blinkerkontrolle sitzt das Kontrolllämpchen zwischen den beiden "heissen" Drähten vom linken und rechten Blinker. Beim thermoelektrischn Blinkgeber funzt das ganz prima.
Da bei mir ein nun Solid State- Bllinkgeber und zusätzlich ein Spannungsreduzierer von 24 auf 12V für den Anhänger verbaut ist war mein Gedanke zwei Adern vom Ausgang des Spannungsreduzierers auf das Kontrolllämpchen zu ziehen...
Hab´s (Gott sei dank) mal provisorisch versucht, funktionierte aber bei meiner Konstellation so nicht... ?(

Übrigens hab ich mir den alten Blinkgeber wieder rausgekramt und im www recherchiert. Der hat tatsächlich einen Anschluß C und einen C2, die Bezeichnungen waren aber nicht mehr lesbar...

Werde also erstmal meinen DEKRA- Mann fragen wie das in der StVZO zu deuten ist und denn ggf. wieder einen herkömmlichen Blinkgeber einbauen...
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Re: Blinker A1 Originalzustand ?

Beitrag von Archiv »

Also folgender Stand nach einem Gespräch mit einem Sachverständigen:
sind (eigentlich) zwingend vorgeschrieben, wird aber in den seltensten Fällen bei der HU mit geprüft... 8)
Er hat in Bezug auf die Erhaltung der Originalität gemeint, er würde da ein Auge zudrücken...
Verwiesen hat er trotzdem auf folgendes :
§54 StVZO Abs 2: Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers
angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt
werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und
für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die
Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

Kommt also auf wieder einmal auf den Prüfer an...
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